Aktuelle Regelungen

Ja, das Testheft gilt auch an den Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis.

Das Testheft kann nach der geltenden Coronavirus-Schutzverordnung auch während der Weihnachtsferien als Testnachweis genutzt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Im ÖPNV müssen Kinder über 6 Jahren in den Ferien einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Es wird allen Schülerinnen und Schülern empfohlen, für die Teilnahme an Freizeitangeboten etc. in den Weihnachtsferien regelmäßig Bürgertests in Anspruch zu nehmen.